Auch wenn nun keine Schutzverfügung erlassen wird, erwarten die Befürworter vom Stadtrat die Umsetzung seines Versprechens. Er hat nämlich für den Fall der Ablehnung der Änderung der Bauordnung in Aussicht gestellt, dass jeder betroffene Grundeigentümer, ohne ein Baugesuch einreichen zu müssen, eine Feststellungsverfügung mit Rechtsmittel verlangen kann, ob seine Liegenschaft schützenswert ist. Die bürgerlichen Fraktionen im Stadtparlament bleiben diesbezüglich am Ball, unterstützt von den Wirtschaftsorganisationen. Selbstverständlich ist auch der Stadtrat an die Vorgabe des kantonalen Baugesetzes gebunden. Deshalb muss die Anzahl der Schutzobjekte deutlich reduziert werden, da nur die rund 800 Bauten der Kategorie 1 und 2 schutzwürdig sind, wie die Stadt auf ihrer Homepage selber schreibt. Weitere rund 500 Bauten in der Kategorie 3 sind deshalb aus dem Inventar zu entlassen.
Der HEV St.Gallen dankt 9'313 St.Gallerinnen und St.Gallern herzlich für die Unterstützung bei der Abstimmung. Wir setzen uns weiterhin ein für ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren bei der Unterschutzstellung von künstlerisch oder geschichtlich wertvollen Bauten oder Bauteilen.
(*) CVP Stadt St.Gallen, FDP.Die Liberalen Stadt St.Gallen, SVP Stadt St.Gallen, Gewerbeverband der Stadt St.Gallen, Wirtschaft Region St.Gallen (WISG), Industrie- und Gewerbevereinigung Neudorf (IGVN) mit und unter der Federführung des Hauseigentümer- Verbandes St.Gallen (HEV).