Nach der Abstimmung erinnerte der HEV St.Gallen aber Stadtrat und Bauverwaltung an ihre Versprechen, nämlich eine rasche Offenlegung des Inventars und das Zulassen von Feststellungsverfügungen auch ohne konkretes Baugesuch („St.Galler Hauseigentümer“ 6/09). Auch wenn seither erst gut drei Monate verstrichen sind, ist es erstaunlich ruhig in dieser Frage! Zudem versucht die Stadt, wie zu hören ist, offensichtlich solche Feststellungsverfügungen zu verhindern. Der HEV St.Gallen erinnert den Stadtrat nochmals an seine Zusicherungen.
Es wäre schade, leider aber wenig überraschend, wenn einmal mehr mit Halb- und Unwahrheiten eine Abstimmung beeinflusst wurde. Wir bleiben am Ball!