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Nachbesserungsbedarf beim Richtplan

01.03.2011 Karl Güntzel, Geschäftsführer HEV St. Gallen

Gü. Nach rund 10 Jahren Vorarbeiten – oder Vertröstet werden – liegt seit Sommer 2010 der Entwurf des Richtplans für die Stadt St.Gallen vor. Es handelt sich um eine umfangreiche Dokumentation zu verschiedenen Teilbereichen. Innert der bis Ende Februar 2011 erstreckten Frist hat eine Arbeitsgruppe der städtischen Wirtschaftsorganisationen und des HEV eine Analyse der Teilbereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr vorgenommen und eine umfassende Vernehmlassung erarbeitet, welche bei verschiedenen Punkten Nachbesserungsbedarf festhält. Die Ergebnisse, Erkenntnisse und Forderungen wurden an einer gemeinsamen Medienkonferenz von den Präsidenten des Gewerbeverbands Stadt St.Gallen, der Wirtschaft Region St.Gallen und des HEV St.Gallen vorgestellt.

Generelle Würdigung

Für uns ist beim vorgelegten Richtplan kein Gesamtkonzept ersichtlich – es fehlt eine griffige Strategie, wie der Stadtrat die weitere Entwicklung der Stadt St.Gallen sieht. Kurzum: Es fehlen Visionen und ein Anreizsystem. Der Richtplan hinterlässt den Eindruck einer Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe und weniger einer engagierten Zukunftsplanung. Dies ist eine verpasste Chance. Dieser Eindruck wird verstärkt durch die Empfindung, dass der Richtplan das Resultat des heutigen Zustandes widerspiegelt. Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein: Im Richtplan müssen die mittelfristigen Ziele aufgezeigt werden. Diese sind in Zonenplan, Bauordnung und anderen Erlassen zu konkretisieren. Es fehlen klare Prioritäten bei den einzelnen Massnahmen im Richtplan. Solche können einzelnen Projekten zu einem rascheren Durchbruch verhelfen und sind notwendig, handelt es sich doch beim Richtplan um ein bedeutendes Führungsinstrument des Stadtrates. Ein Mangel ist auch, dass der Richtplan keine Aussagen zu den finanziellen Konsequenzen der einzelnen Massnahmen enthält und deshalb offen bleibt, ob die verschiedenen Ziele in der Investitionsplanung der Stadt St.Gallen überhaupt Platz finden. Auch aus diesem Grund müssen Prioritäten gesetzt werden. Die Abstimmung der verschiedenen Zeithorizonte mit der städtischen Finanzplanung ist unerlässlich. Wir erwarten deshalb Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen im Richtplan. Es ist uns bewusst, dass die unterschiedlichen Zeithorizonte von Zonenplanung (10-15 Jahre), der Richtplanung (20-30 Jahre) und der Investitionen in die Infrastruktur (30-50 Jahre) die Koordination und damit auch die Planung erschweren. Dies entbindet die zuständigen Instanzen jedoch nicht, sich dieser Herausforderung zu stellen und die entsprechenden Abläufe zu koordinieren. Diesem Problemfeld wird im Entwurf zu wenig Beachtung geschenkt.

Besondere Aspekte

Bereits an dieser Stelle möchten wir die zwei wichtigsten Forderungen aus den Teilbereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr aufnehmen: Verkehr Da die Stadtautobahn seit Jahren an ihre Kapazitätsgrenze stösst, kollabiert die Stadt St.Gallen ohne zusätzliche Hauptverkehrsstrasse in den nächsten 20 Jahren. Damit wird jegliche Entwicklung verhindert und selbst der heutige Zustand ist in seinem Bestand gefährdet. Es ist deshalb unabdingbar, dass der Stadtrat klar Stellung bezieht und sich vorbehaltlos bei Bund und Kanton für rasche Massnahmen einsetzt. Siedlung Es wird bezweifelt, dass genügend Raumreserven vorhanden sind, um das Wachstumsziel einer Bevölkerungszunahme von 10% oder etwa 8’000 Personen zuzulassen. Diesbezüglich geht es nicht nur um das Bevölkerungswachstum, sondern auch um den ständig zunehmenden Wohnflächenanspruch der Bevölkerung. Der Richtplan und die verantwortlichen Behörden müssen auch sicherstellen, dass die Bevölkerung nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ wächst. Die vom Stadtrat anfangs 2011 eingeleitete Revision von Bauordnung und Zonenplan, mit der das Nachverdichten von Einfamilienhausgebieten erschwert oder teilweise sogar verunmöglicht werden soll, bestärken unsere diesbezüglichen Zweifel. Der HEV St.Gallen lehnt diese Revision ab. 

 

ausführliche Stellungnahme des HEV St. Gallen

>>> SV Richtplan 2010-11 - Vernehmlassung - Brief vom 25.02.11

>>> SV Richtplan 2010-11 - Vernehmlassung - Anhang def. Fassung