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JA-Parole für das Geothermie-Heizkraftwerk

22.10.2010 Karl Güntzel, Kantonsrat, Geschäftsführer HEV Stadt St. Gallen

Der Geschäftsleitende Ausschuss des Stadtverbandes hat einstimmig die JA-Parole beschlossen für Projektierung und Bau eines Geothermie-Heizkraftwerks und Ausbau des städtischen

Fernwärmenetzes.

Dabei geht es um einen hohen Rahmenkredit von knapp 160 Mio. Franken, nämlich 76 Mio. Franken für die Projektierung, die Bohrungen und den Bau des Heizkraftwerks bei der heutigen KVA in der Au, sowie 82 Mio. Franken für die Projektierung und den Ausbau des Fernwärmenetzes und die Erstellung von Fernwärmezentralen. Die Vorarbeiten und die umfangreichen Abklärungen deuten darauf hin, dass in grosser Tiefe bei der Bohrstelle auf genügend heisses Wasser gestossen wird. Eine absolute Sicherheit gibt es aber erst durch die entsprechenden Bohrungen.


Folgende Argumente sind aus der Sicht des Geschäftsleitenden Ausschusses
von Bedeutung:

  • Bei der Geothermie handelt es sich um eine neue und nachhaltige Energiequelle.
  • Das Geothermie-Heizkraftwerk ist ein erster und wichtiger Schritt zur Umsetzung des «Energiekonzepts 2050» der Stadt St.Gallen.
  • Ein Anschlusszwang ist nicht vorgesehen.
  • Die Mittel stammen nicht aus dem allgemeinen Haushalt sondern aus der Spezialfinanzierung der Stadtwerke.
  • Bei erfolgreicher Realisierung darf mit einer langfristigen Refinanzierung der Investitionen gerechnet werden.
  • Gesamthaft wird die Chance höher eingestuft als das Risiko!

 

Das Stadtparlament hatte der Vorlage am 24. August 2010 einstimmig zugestimmt. Aufgrund des hohen Rahmenkredits unterliegt das Geschäft der obligatorischen Volksabstimmung, welche am 28. November 2010 stattfindet.

Vernehmlassungen in der Stadt St.Gallen

Wir möchten unsere Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass zurzeit Vernehmlassungen zu zwei Geschäften laufen, welche für die Hauseigentümer von Interesse sind, und auf die viele Jahre gewartet werden musste.
Unter dem Motto «Der Richtplan – Wegweiser für morgen» läuft die Vernehmlassung respektive ein Mitwirkungsverfahren zum Richtplan der Stadt St.Gallen. Eingaben, Anregungen und Anträge können bis Ende 2010 bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, eingereicht werden. Die Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Stadt St.Gallen (www.stadt.sg.ch )oder können bei der Stadtkanzlei bestellt werden.


Ebenfalls liegt nun das Verzeichnis der schützenswerten Bauten und Anlagen ausserhalb der Altstadt öffentlich auf. Damit kommt der Stadtrat, mit einiger Verzögerung, seiner Zusicherung bei der Abstimmung über eine städtische Schutzverordnung im letzten Jahr nach. Die «glücklichen Besitzer» von Schutzobjekten, worunter auch der Stadtverband mit seiner Liegenschaft Poststrasse 10 (!), wurden direkt angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, bis Ende November 2010 eine Stellungnahme mit Anträgen einzureichen an die Direktion Bau und Planung, Amtshaus, Neugasse 1, 9004 St.Gallen. Den gesamten Inventarentwurf finden Sie zudem unter www.stadt.sg.ch.