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Eigenverantwortung auch beim Baumschutz – NEIN zur Baumvorlage

18.10.2022

Am 3. Mai 2022 verabschiedete das St.Galler Stadtparlament eine Zonenplanänderung zur Erweiterung der Baumschutzgebiete. Das Fällen von Bäumen mit einem Stammdurchmesser ab 80 cm (gemessen ab einem Meter Höhe) soll neu auf dem gesamten Stadtgebiet einer Bewilligungspflicht unterliegen. Bürgerliche ergriffen daraufhin das Ratsreferendum. Das St.Galler Stimmvolk hat nun am 12. März 2023 das letzte Wort.

Ein Gespräch mit Gian Bazzi, Präsident Gewerbe Stadt St.Gallen, Andreas Pfister, Vizepräsident Wirtschaft Region St.Gallen, und Christoph Solenthaler, Präsident Hauseigentümerverband Stadt St.Gallen.

Die Vorlage erweitert den Baumschutz in der Stadt St.Gallen. Unterstützen Sie diese Idee, Herr Solenthaler?
Solenthaler: Nicht in dieser Form. Es gibt in unserer Stadt viele schöne, grosse und zurecht geschützte Bäume. Unser Baumschutz funktioniert. Die St.Gallerinnen und St.Galler pflegen ihre Gärten und Bäume eigenverantwortlich und tragen so massgeblich zum grünen Stadtbild bei. Das soll meines Erachtens auch so bleiben.

Wäre dies denn mit der neuen Vorlage nicht mehr möglich?
Solenthaler: Nein, denn nur wer den eigenen Baum rechtzeitig (bei einem Durchmesser kleiner als 80 cm) fällt, kann selbst entscheiden. Die Freiheit in der Grünraumgestaltung wird also bedeutend eingeschränkt. Letztlich werden anstelle von Bäumen nur noch Büsche gepflanzt. Das Resultat: eine Reduktion an Vielfalt statt mehr Biodiversität.

Wäre man als Eigentümer oder Mieter auch finanziell betroffen?
Bazzi: Das ist gut möglich. Für Planungs- und Bewilligungsverfahren würde wohl der Einbezug von Drittpersonen nötig. Entsprechende Mehrkosten wären zu tragen. Ausserdem erfordern die Bearbeitung und Prüfung von Gesuchen zusätzliche Fachkräfte. Ein solcher Ausbau des Verwaltungsapparats müsste letztlich über Steuern finanziert werden.

Die Vorlage gilt nicht nur für Wohnraum, auch Industrie- und Gewerbeflächen wären betroffen. Wird da am richtigen Punkt angesetzt?
Pfister: Eben nicht. Das Baubewilligungsverfahren wird unnötig verkompliziert. Es werden neue Möglichkeiten für Einsprachen geschaffen, was den Planungsund Bauprozess erheblich verlängern kann. Die Erneuerung veralteter Bausubstanz und der Ausbau von Industrie- Gewerbegebieten würde entscheidend behindert. Dies steht in klarem Widerspruch zu einer nachhaltigen städtischen Verdichtung und einem sinnvollen Umgang mit begrenztem Siedlungsraum.