Über das Online-Mitwirkungsportal der Stadt St.Gallen kann man sich noch bis zum 16. Oktober 2026 zur Ortsplanungsrevision äussern. Der HEV hat sich – zusammen mit weiteren Wirtschaftsverbänden – intensiv mit der Revision auseinandergesetzt. Sie bietet durchaus positive Seiten, zum Beispiel den kleineren Grenzabstand von 3.0 statt 5.0 Meter oder der Wegfall der Geschosszahlbeschränkung.
Gleichzeitig stellten wir mehrere schwerwiegende Punkte fest, die aus Sicht der Hauseigentümer unbedingt überarbeitet werden müssen:
1. 25 % ökologischer Ausgleich: Kostentreiber und Wachstumsbremse.
Die Stadt verlangt in sämtlichen Zonen ein Flächenäquivalent von 25 %, obwohl der Planungsbericht selbst nur schweizweite Richtwerte von 15 bis 18 % nennt. Zusammen mit Grünflächenziffer, Flachdachbegrünung ab 40 m², Versickerungspflichten und Verbot der Vollunterbauung wird jedes Bauvorhaben teurer. Neue Unternehmen kommen nicht, bestehende können kaum noch ausbauen.
2. Baumschutz: aus dem Baum wird ein «Bäumchen».
In den Gebieten mit erhöhtem Schutz sinkt die Schwelle von 0.8 m auf 0.5 m Stammumfang, das sind noch rund 16 statt 25 cm Durchmesser. Die Kompensationsnorm fällt weg und die Ersatzpflanzung wird zur Pflicht. Die Stimmberechtigten haben 2023 mit 66.1 % Ja nur den Baumschutz mit 0.8 m beschlossen, über diese Verschärfung hat nie jemand abgestimmt.
3. Strassenklassierung: Die Rechnung kommt später.
36 bisher nicht öffentlich klassierte Strassen werden neu klassiert, 23 von der dritten in die zweite Klasse aufgestuft. Das löst später Beitragspflichten der Grundeigentümer aus. Bei Strassen erster Klasse sind es bis 50 % der Baukosten, ausnahmsweise 100 %, bei Strassen zweiter Klasse bis 100 % (Art. 72 Abs. 2 StrG). Wie viel das ausmacht, legt die Stadt nicht offen. Die Klassierung jetzt ist die einzige Gelegenheit, sie wirksam infrage zu stellen.
4. Kosten und Schutzumfang am Volk vorbei. Wie der ökologische Ausgleich berechnet wird und was die Ersatzabgabe für Spiel- und Begegnungsbereiche kostet, soll nicht im referendumsfähigen Baureglement stehen, sondern in einem Vollzugsreglement des Stadtrates, also ohne Parlament und ohne Referendum. In den Schutzverordnungen steckt der eigentliche Eingriff in Inventarblättern des Stadtrates. Die Eigentümerschaft erfährt oft erst mit dem eigenen Baugesuch, was gilt. Bestandesgarantie und Entschädigung bei materieller Enteignung werden nicht erwähnt.
5. Unbestimmte Begriffe, mehr Gutachten, längere Verfahren. «Gute Gesamtwirkung», «wenn möglich», «besonders hochwertig und klimaoptimiert», dazu eine offene Auflagenkompetenz und die Pflicht zu mikroklimatischen Analysen im Stadtklima-Artikel. Das bedeutet mehr Vorabklärungen, mehr Gutachten, längere Verfahren, weniger Planungssicherheit und höhere Kapitalkosten. Am härtesten trifft es die kleinen Eigentümer.
Vernehmlassungsantwort des HEV Stadt St.Gallen
So verstärken Sie die HEV-Mitwirkung
Im Gegensatz zu früheren Vernehmlassungen lässt es die Stadt bei der Ortsplanungsrevision leider nicht zu, dass man sich in der Mitwirkungsplattform auf direkte Weise einer bereits eingereichten Stellungnahme anschliessen kann. Mit wenigen einfachen Schritten können Sie sich aber dennoch der kompletten HEV-Vernehmlassung anschliessen und unsere Position damit verstärken. Bitte folgen Sie dazu der untenstehenden Anleitung.

