Sie berufen sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV). Der HEV Stadt St.Gallen lehnt die flächendeckende Einführung von Tempo 30 in der Stadt St.Gallen ausdrücklich ab und legt die Gründe in einer umfassenden Vernehmlassungsantwort dar. Der HEV Stadt St.Gallen beantragt auf die Umsetzung des Konzeptes zu verzichten und die darin aufgeführten Massnahmen ersatzlos zu streichen.