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Mitgliederversammlung HEV Stadt St.Gallen ohne Mitglieder und Gäste

27.04.2020

Informationen zur 127. Mitgliederversammlung des HEV St.Gallen vom 25. Mai 2020

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Gemäss COVID-19-Verordnung 2 und Änderung vom 16. März 2020 (SR 818.101.24) ist es verboten, öffentliche oder private Veranstaltungen, einschliesslich Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten durchzuführen. Der HEV Stadt St.Gallen hat deshalb beschlossen, die diesjährige 127. Mitgliederversammlung ohne Mitglieder und Gäste durchzuführen.

Das Verbot des Bundesrats gilt bis zum 26. April 2020 (Verlängerung nicht ausgeschlossen). Für Versammlungen von Gesellschaften enthält die COVID-19-Verordnung 2 Sondervorschriften, so dass die Stimmberechtigten ihre Rechte unter Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend Hygiene und sozialer Distanz wahrnehmen können. Der Veranstalter kann anordnen, dass die Stimmberechtigten ihre Rechte ausschliesslich auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form oder durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Der Entscheid über eine Durchführung nach den Sondervorschriften muss – gemäss aktuell gültiger Weisung – bis spätestens 26. April 2020 erfolgen. Die Geschäftsleitung des HEV Stadt St.Gallen hat unter den gegebenen Umständen entschieden, von dieser Sonderregelung Gebrauch zu machen, die auf den Montag, 25. Mai 2020, angesetzte 127. Mitgliederversammlung nach den Vorschriften der COVID-19-Verordnung 2 durchzuführen. Die Mitglieder werden Gelegenheit erhalten, ihr Stimmrecht schriftlich auszuüben.

Die Einladungen zur Mitgliederversammlung mit einer entsprechenden Information und Instruktionen werden gemäss Art. 10 der Statuten spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung versendet. In der Einladung werden die Mitglieder alle Informationen zu den statutarischen Geschäften vorfinden und sich schriftlich dazu äussern können.

Der Geschäftsleitende Ausschuss (GLA) des HEV Stadt St.Gallen bedauert, dass die Mitgliederversammlung nicht im gewohnten Rahmen abgehalten werden kann. Aber ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Massnahmen.