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Keine Steuern und Abgaben durch die Hintertüre

04.11.2021

HEV erfreut über Entscheid der Verwaltungsrekurskommission - Trotz klarer Warnungen in der Parlamentsdebatte führte der Stadtrat St.Gallen 2019 per Reglement einen "Wasserrappen" ein. Der Rekurs des HEV gegen diese neue Steuer ist nun von der Verwaltungsrekurskommission vollumfänglich gutgeheissen worden.

Ein Rekurs des HEV-Geschäftsführers Remo Daguati, der stellvertretend für die von der neuen Steuer betroffenen Haus- und Grundeigentümer gegen die Stadtwerke das Rechtmittel führte, wurde von der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.Gallen (VRK) mit gerichtlichem Entscheid vom 15. Oktober 2021 vollumfänglich gestützt. Der Zuschlag auf den Trinkwasserpreis von zwei Rappen pro 1000 Liter zur Finanzierung eines Fonds Wasser-Rappen für Projekte im Ausland wird darin als unzulässige Steuer qualifiziert. Eine Wasserrappensteuer sei aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage rechtswidrig. Der HEV Stadt St.Gallen ist erfreut über den Entscheid. 

Keine neuen Steuern und Abgaben ohne gesetzliche Grundlage
Im Kanton St.Gallen gebe es kein Gesetz, das den Gemeinden die Kompetenz einräumt, eine Wasserrappensteuer auf den Bezug von Wasser zur Finanzierung von Wasserversorgungsprojekten im Ausland zu erheben. Die Stadt St.Gallen habe daher auf diesem Weg keine Kompetenz zur Erhebung eines Wasserrappens, ja er führe faktisch eine unzulässige neue Steuer ein, lautete die Begründung des Entscheids der VRK. Der Stadtrat sei entsprechend nicht befugt, mittels Erlass eines Reglements für den Fonds Wasser-Rappen den Wasserrappen über eine neue Steuer einzuführen. 

Parlamentsdebatte ignoriert
Der Stadtrat wurde bereits in der Debatte im Stadtparlament im Jahr 2018 von bürgerlicher Seite auf die möglicherweise fehlende Rechtsgrundlage aufmerksam gemacht. Doch sämtliche Hinweise wurden ignoriert. "Eine Klage gegen den Wasserrappen wäre vermeidbar gewesen," so Remo Daguati, der mit der Schweizer Importförderung selber mehrere Jahre in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit in Drittwelt- und Schwellenländern tätig war. "Es darf nicht sein, dass der Stadtrat rechtswidrige Erlasse einführt und anwendet". Christoph Solenthaler, Präsident des HEV Stadtverbands, ergänzt: "Wir müssen auch die Verwaltung vor den immer radikaleren Forderungen aus der städtischen Politik schützen, welche gegen übergeordnetes Recht verstossen." Der HEV sei bereit, gegen offensichtlich rechtswidrige Handlungen auch juristisch vorzugehen. So stehe eine geforderte Mehrwertabschöpfung auf Um- und Aufzonungen auf wackligen Füssen. 

Fonds wird nun sistiert
In seiner Medienmitteilung sieht sich der Stadtrat gezwungen, den Fonds zu sistieren. Bis auf Weiteres könne die Stadt keine Hilfsprojekte für sauberes Trinkwasser in der Welt über diesen Fonds unterstützen. Das ist so nicht korrekt. Nicht erwähnt wird nämlich, dass im ordentlichen Budget der Stadt bereits Mittel zur Verfügung stehen, um humanitäre Projekte zu finanzieren. Auch unerwähnt bleibt, dass alle Warnungen in den Wind geschlagen wurden.